Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Warenverkauf
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AUSLEGUNG
- Die Definitionen und Auslegungsregeln in dieser Bedingung gelten für diese Bedingungen.
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Unternehmen: TEXTILE TECHNOLOGIES EUROPE LTD.
Bedingungen: diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
Vertrag: jeder Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden über den Verkauf von Waren, der diese Bedingungen enthält.
Kunde: die Person, Firma oder Gesellschaft, die die Waren vom Unternehmen kauft.
Waren: alle Waren, deren Lieferung durch das Unternehmen an den Kunden im Vertrag vereinbart wurde (einschließlich aller Teile davon).
Bestellung: die Bestellung der Waren durch den Kunden, wie im Bestellformular des Kunden oder in der schriftlichen Annahme des Angebots des Unternehmens durch den Kunden festgelegt, je nach Sachlage.
Verkauf: der Verkauf von Waren durch das Unternehmen an den Kunden.
Verkaufsauftragsbestätigung: die schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens.
Spezifikation: jede Spezifikation für die Waren, einschließlich aller zugehörigen Pläne und Zeichnungen, die schriftlich vom Kunden und dem Lieferanten vereinbart wurde.
- Eine Bezugnahme auf ein bestimmtes Gesetz ist eine Bezugnahme auf dessen zum jeweiligen Zeitpunkt geltende Fassung unter Berücksichtigung etwaiger Änderungen, Erweiterungen, Anwendungen oder Neufassungen und umfasst jede zum jeweiligen Zeitpunkt geltende untergeordnete Gesetzgebung, die aufgrund dessen erlassen wurde.
- Wörter im Singular umfassen den Plural und im Plural den Singular.
- Eine Bezugnahme auf ein Geschlecht umfasst eine Bezugnahme auf die anderen Geschlechter.
- Überschriften der Bedingungen beeinflussen die Auslegung dieser Bedingungen nicht.
- Wörter, die den Begriffen einschließlich, beinhalten, insbesondere, zum Beispiel oder ähnlichen Ausdrücken folgen, sind als erläuternd auszulegen und schränken den Sinn der diesen Begriffen vorangehenden Wörter nicht ein.
- Eine Bezugnahme auf schriftlich oder in Schriftform schließt Fax, aber nicht E-Mail aus.
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Diese Bedingungen gelten nur für Geschäftskunden und nicht für Verbraucher. Ein Kunde ist ein Geschäftskunde, wenn er die Waren vom Unternehmen für die Zwecke seines Geschäfts, Gewerbes oder Berufs und nicht für den privaten Gebrauch erwirbt. Alle anderen Kunden sind Verbraucher.
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ANWENDUNG DER BEDINGUNGEN
- Der Vertrag unterliegt diesen Bedingungen unter Ausschluss aller anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Kunde anzuwenden oder einzubeziehen beabsichtigt oder die gesetzlich, durch Handelsbrauch, Übung oder Geschäftsverlauf impliziert sind.
- Keine Bedingungen, die in der Bestellung, Auftragsbestätigung, Spezifikation oder einem anderen Dokument des Kunden vermerkt, mitgeliefert oder enthalten sind, werden allein aufgrund der Bezugnahme auf ein solches Dokument im Vertrag Teil des Vertrags.
- Diese Bedingungen gelten für den Verkauf aller Waren durch das Unternehmen, und jegliche Abweichung von diesen Bedingungen und jegliche Zusicherungen bezüglich der Waren sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens unterzeichnet wurden.
- Der Kunde verzichtet auf jedes Recht, das er sonst haben könnte, sich auf eine Erklärung, Zusage oder Zusicherung zu verlassen, die vom oder im Namen des Unternehmens gemacht oder gegeben wurde und die nicht im Vertrag enthalten ist. Nichts in dieser Bedingung schließt die Haftung des Unternehmens für betrügerische Falschdarstellungen aus oder beschränkt sie.
- Jede Bestellung gilt als Angebot des Kunden zum Kauf von Waren unter diesen Bedingungen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Bedingungen der Bestellung und jede anwendbare vom Kunden eingereichte Spezifikation vollständig und genau sind.
- Keine vom Kunden aufgegebene Bestellung gilt als vom Unternehmen angenommen, bevor eine Verkaufsauftragsbestätigung vom Unternehmen ausgestellt und ausgeführt wird, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Datum der Vertrag zustande kommt.
- Jedes Angebot wird unter der Annahme abgegeben, dass kein Vertrag zustande kommt, bevor das Unternehmen eine Verkaufsauftragsbestätigung an den Kunden versendet. Jedes Angebot ist nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab seinem Datum gültig (sofern im Angebot nicht anders angegeben), vorausgesetzt, das Unternehmen hat es nicht zuvor zurückgezogen.
- Eine vom Unternehmen angenommene Bestellung kann vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmens und unter der Bedingung storniert werden, dass der Kunde das Unternehmen in vollem Umfang für alle Verluste (einschließlich entgangenem Gewinn), Kosten (einschließlich der Kosten für alle verwendeten Arbeitskräfte und Materialien), Schäden, Gebühren und Ausgaben entschädigt, die dem Unternehmen infolge der Stornierung entstehen.
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BESCHREIBUNG
- Die Menge und Beschreibung der Waren entspricht der im Angebot oder in der Verkaufsauftragsbestätigung des Unternehmens angegebenen.
- Alle Muster, Zeichnungen, beschreibenden Unterlagen, Spezifikationen und Werbematerialien, die vom Unternehmen herausgegeben werden, sowie alle Beschreibungen oder Abbildungen, die auf der Website, in Katalogen oder Broschüren des Unternehmens enthalten sind, werden ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung von den darin beschriebenen Waren zu vermitteln. Sie sind nicht Bestandteil des Vertrages, und es handelt sich nicht um einen Kauf nach Muster.
- Sollten Waren vom oder im Auftrag des Unternehmens und/oder gemäß einer vom Kunden eingereichten Spezifikation hergestellt, entworfen, gebaut oder konfiguriert und/oder ein Prozess auf Waren angewendet werden, so hat der Kunde das Unternehmen gegen jeglichen Verlust, Schaden, Kosten und Ausgaben (einschließlich direkter, indirekter oder Folgeschäden, entgangenem Gewinn, Reputationsverlust und aller Zinsen, Strafen sowie Gerichts- und anderer professioneller Kosten und Ausgaben) schadlos zu halten, die dem Unternehmen in Verbindung mit oder als Folge von der Beilegung eines Anspruchs auferlegt oder entstanden sind oder vom Unternehmen gezahlt oder zugestimmt wurden, für:
- Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Designs, Marken oder anderen geistigen Eigentumsrechten Dritter, die sich aus der Verwendung einer so eingereichten Spezifikation durch das Unternehmen ergeben;
- Verluste des Kunden oder Dritter infolge der Weiterverwendung der Waren.
- Unbeschadet von Bedingung 3.1 wird das Unternehmen angemessene Anstrengungen unternehmen, die Waren gemäß jeder vom Kunden eingereichten und vom Unternehmen genehmigten Spezifikation zu liefern, kann jedoch geringfügige Änderungen an einer solchen Spezifikation ohne Zustimmung des Kunden vornehmen. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Spezifikation zu ändern, falls dies durch anwendbare gesetzliche oder behördliche Vorschriften erforderlich ist, und der Lieferant wird den Kunden in einem solchen Fall benachrichtigen.
- Vorbehaltlich der Bestimmungen von Bedingung 9.1(b) ist der Kunde allein verantwortlich für:
- die Sicherstellung der Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck, unabhängig davon, ob dies dem Unternehmen bekannt gegeben wurde;
- die Feststellung der Kompatibilität oder Interoperabilität der Waren mit anderen Waren, unabhängig davon, ob dies dem Unternehmen bekannt gegeben wurde; und
- die Prüfung der Waren bei jeder Lieferung, um sicherzustellen, dass sie den Qualitätsstandards des Kunden entsprechen und für jeden bestimmten Zweck geeignet sind, den der Kunde für diese Waren beabsichtigt, unabhängig davon, ob dies dem Unternehmen bekannt gegeben wurde.
- Jeglicher Rat oder jede Anleitung, die vom Unternehmen oder einer in seinem Namen handelnden Person an den Kunden oder eine in dessen Namen handelnde Person bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren gegeben wird und die nicht schriftlich vom Unternehmen bestätigt wird, erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden. Das Datenblatt des Unternehmens stellt keine „schriftliche Bestätigung" dar und ist ausschließlich als Leitfaden für Lagerung, Eignung und Anwendung der Waren gedacht. Das Unternehmen haftet nicht für solche Ratschläge oder Anleitungen (einschließlich Ratschlägen oder Anleitungen auf den Datenblättern des Unternehmens), die nicht zusätzlich schriftlich vom Unternehmen bestätigt werden.
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LIEFERUNG UND RÜCKSENDUNGEN
- Die Lieferung der Waren erfolgt durch Abholung der Waren durch den Kunden in den Geschäftsräumen des Unternehmens zu einem Zeitpunkt, nachdem das Unternehmen den Kunden darüber informiert hat, dass die Waren abholbereit sind, oder, falls ein anderer Lieferort vom Unternehmen vereinbart wurde, durch Lieferung der Waren an diesen Ort durch das Unternehmen.
- Alle vom Unternehmen für die Lieferung der Waren angegebenen Termine sind als Schätzung zu verstehen, und die Lieferzeit ist nicht durch eine Mitteilung wesentlich. Sofern keine Termine angegeben sind, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte eine beschleunigte Lieferung von Waren vereinbart werden, behält sich das Unternehmen das Recht vor, eine Gebühr für die beschleunigte Lieferung zu erheben.
- Vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen haftet das Unternehmen nicht für direkte, indirekte oder Folgeschäden (wobei alle drei Begriffe ohne Einschränkung reinen Vermögensschaden, entgangenen Gewinn, Geschäftsverlust, Minderung des Goodwill und ähnliche Verluste umfassen), Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, die direkt oder indirekt durch eine Verzögerung bei der Lieferung der Waren verursacht werden (auch wenn sie durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurden), noch berechtigt eine solche Verzögerung den Kunden, die Annahme der Waren zu verweigern oder den Vertrag zu kündigen oder aufzuheben, es sei denn, eine solche Verzögerung überschreitet 180 Tage. Das Unternehmen haftet nicht für Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Lieferung einer Bestellung, soweit ein solches Versäumnis oder eine solche Verzögerung durch die Nichterfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus dieser Vereinbarung verursacht wird.
- Falls der Kunde aus irgendeinem Grund die Lieferung der Waren nicht annimmt oder das Unternehmen die Waren nicht rechtzeitig liefern kann, weil der Kunde keine entsprechenden Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen bereitgestellt hat:
- gilt die Lieferung der Waren als am ersten Werktag nach dem Tag, an dem das Unternehmen den Kunden darüber informiert hat, dass die Waren abholbereit sind, oder an dem Tag, an dem das Unternehmen die Lieferung versucht hat, um 9.00 Uhr morgens als abgeschlossen;
- geht das Risiko an den Waren auf den Kunden über (einschließlich Verlust oder Beschädigung durch Fahrlässigkeit des Unternehmens);
- das Unternehmen kann die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung lagern, und der Kunde haftet für alle damit verbundenen Kosten und Auslagen (einschließlich, ohne Einschränkung, Lagerung und Versicherung); und
- unbeschadet der Bedingung 4.4(c), wenn 5 Werktage nach der als erfolgt angesehenen Lieferung die Waren nicht abgeholt oder tatsächlich geliefert wurden, kann das Unternehmen die Waren zum bestmöglichen Preis verkaufen und (nach Abzug aller angemessenen Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit der Lagerung und dem beschleunigten Verkauf der Waren) dem Kunden den Betrag in Rechnung stellen, der unter dem Preis für die Waren liegt.
- Das Unternehmen kann die Waren in Teillieferungen liefern. Jede Teillieferung wird separat in Rechnung gestellt und bezahlt. Jede Teillieferung ist ein separater Vertrag, und eine Stornierung oder Kündigung eines Vertrags bezüglich einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht, andere Verträge oder Teillieferungen abzulehnen oder zu stornieren.
- Hinsichtlich der Rücksendung mangelfreier Waren können nur Lagerware (keine maßgefertigten oder speziell bestellten Waren) innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung und nach alleinigem Ermessen des Unternehmens zum Austausch oder zur Rückerstattung an das Unternehmen zurückgesandt werden. Vor der Rücksendung von Waren an das Unternehmen muss der Kunde ein Warenrückgabeformular ausfüllen. Warenrückgabeformulare können von der Website des Unternehmens unter www.textiletechnologies.co.uk heruntergeladen werden. Wenn das Unternehmen der Rücksendung zustimmt, wird dem Kunden per E-Mail eine Warenrücksendenummer zusammen mit den Details der Adresse, an die die Waren zurückgesandt werden müssen, mitgeteilt. Kunden müssen eine Warenrücksendenummer an den Waren anbringen, bevor sie Waren an das Unternehmen zurücksenden. Ohne Einschränkung wird kein Ersatz oder keine Rückerstattung für Waren geleistet, die (a) ohne ordnungsgemäß angebrachte Warenrücksendenummer an das Unternehmen zurückgesandt werden oder (b) mehr als 14 Tage nach dem Lieferdatum beim Unternehmen eingehen. Die Waren müssen in ihrer Originalverpackung (mit unversehrtem Innenverschluss) und in dem Zustand zurückgesandt werden, in dem sie vom Kunden erhalten wurden. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden an den Waren oder deren Verlust während des Transports. Für alle Rücksendungen wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von 25 % erhoben. Der Kunde muss auch die Rücksendekosten tragen.
- Der Kunde akzeptiert branchenübliche Fertigungstoleranzen und Gewichte oder Mengen, die nicht mehr als 10 % von dem im Vertrag angegebenen Gewicht oder der Menge abweichen, und zahlt anteilig für die tatsächlich gelieferte Menge. Das auf dem Lieferschein des Unternehmens angegebene Gewicht oder die Menge ist, außer in Fällen offensichtlicher Irrtümer, ein schlüssiger Nachweis der gelieferten Menge.
- Die Aufmerksamkeit des Kunden wird auf Bedingung 3.5(c) gelenkt. Wenn die Waren bei Lieferung nicht dem Vertrag entsprechen oder weniger als die richtige Menge der Waren geliefert wird, muss der Kunde das Unternehmen und den Spediteur (auf andere Weise als durch einen Vermerk auf dem Lieferschein) innerhalb von drei Tagen nach Lieferung benachrichtigen. Versäumt der Kunde dies, so haftet das Unternehmen, vorbehaltlich Bedingung 10, dem Kunden gegenüber nicht für Schäden an oder eine Unterlieferung solcher Waren.
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NICHTLIEFERUNG
- Das Unternehmen haftet nicht für die Nichtlieferung der Waren (auch wenn diese durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurde), es sei denn, der Kunde benachrichtigt das Unternehmen schriftlich innerhalb von 3 Tagen nach dem Datum, an dem die Waren im normalen Geschäftsverlauf eingegangen wären, über die Nichtlieferung.
- Jede Haftung des Unternehmens für die Nichtlieferung der Waren ist auf den Ersatz der Waren durch das Unternehmen innerhalb einer angemessenen Frist oder die Ausstellung einer Gutschrift zum anteiligen Vertragspreis gegen jede für solche Waren erstellte Rechnung begrenzt.
- Wenn der Kunde die Lieferung der Waren nicht innerhalb von drei Werktagen nach der Benachrichtigung durch das Unternehmen, dass die Waren bereit sind, annimmt, so gilt, außer wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung durch ein Versäumnis des Unternehmens, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bezüglich der Waren zu erfüllen, verursacht wird:
- die Lieferung der Waren als am dritten Werktag nach dem Tag, an dem das Unternehmen den Kunden darüber informiert hat, dass die Waren bereit waren, um 9.00 Uhr morgens als abgeschlossen; und
- das Unternehmen lagert die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung und berechnet dem Kunden alle damit verbundenen Kosten und Auslagen (einschließlich Versicherung).
- wenn drei Werktage nach dem als erfolgt angesehenen Lieferdatum (gemäß Bedingung 5.3(a)) der Kunde die tatsächliche Lieferung der Waren nicht angenommen hat, kann das Unternehmen einen Teil oder alle Waren weiterverkaufen oder anderweitig entsorgen und dem Kunden den Fehlbetrag unter dem im Vertrag festgelegten Preis für die Waren in Rechnung stellen.
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RISIKO/EIGENTUM
- Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Waren geht auf den Kunden über:
- im Falle von Waren, die in den Geschäftsräumen des Unternehmens geliefert werden sollen, zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen den Kunden darüber informiert, dass die Waren zur Abholung bereitstehen; oder
- im Falle von Waren, die nicht in den Geschäftsräumen des Unternehmens geliefert werden sollen, zum Zeitpunkt der Lieferung oder, wenn der Kunde die Annahme der Waren zu Unrecht verweigert, zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen die Lieferung der Waren angeboten hat.
- Das Eigentum an den Waren geht erst auf den Kunden über, wenn das Unternehmen alle fälligen Beträge vollständig (in bar oder in verrechneten Mitteln) erhalten hat, die fällig sind in Bezug auf:
- die Waren; und
- alle anderen Beträge, die dem Unternehmen vom Kunden aus irgendeinem Grund geschuldet sind oder fällig werden.
- Bis das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde verpflichtet:
- die Waren (kostenlos für das Unternehmen) getrennt von allen anderen Waren des Kunden oder Dritter so zu lagern, dass sie jederzeit als Eigentum des Unternehmens erkennbar bleiben;
- keine Kennzeichen oder Verpackungen auf oder in Bezug auf die Waren zu zerstören, zu verunstalten oder unkenntlich zu machen; und
- die Waren in einwandfreiem Zustand zu halten und sie im Namen des Unternehmens zu ihrem vollen Preis gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit des Unternehmens zu versichern. Auf Verlangen hat der Kunde dem Unternehmen die Versicherungspolice vorzulegen.
- Der Kunde darf die Waren weiterverkaufen, bevor das Unternehmen die Zahlung für die Waren erhält, ausschließlich unter den folgenden Bedingungen:
- dies erfolgt als Hauptauftraggeber und nicht als Vertreter des Unternehmens;
- jeder Verkauf erfolgt im normalen Geschäftsverlauf des Kunden zum vollen Marktwert; und
- das Eigentum an diesen Waren geht vom Lieferanten auf den Kunden unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Weiterverkaufs durch den Kunden über.
- Das Recht des Kunden auf Besitz der Waren erlischt unverzüglich, wenn:
- gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder er einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit seinen Gläubigern trifft oder anderweitig die Vorteile einer zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Bestimmung zur Entlastung insolventer Schuldner in Anspruch nimmt, oder (als juristische Person) eine Gläubigerversammlung (formell oder informell) einberuft oder in Liquidation geht (freiwillig oder zwangsweise), außer einer solventen freiwilligen Liquidation ausschließlich zum Zweck der Rekonstruktion oder Verschmelzung, oder ein Empfänger und/oder Verwalter, Administrator oder Verwaltungsbeauftragter über sein Unternehmen oder Teile davon bestellt wird, oder Dokumente bei Gericht zur Bestellung eines Administrators für den Kunden eingereicht werden, oder eine Absichtserklärung zur Bestellung eines Administrators vom Kunden oder seinen Direktoren oder von einem qualifizierten Sicherungsgläubiger (wie in Absatz 14 von Anhang B1 des Insolvency Act 1986 definiert) abgegeben wird, oder ein Beschluss gefasst oder ein Antrag bei Gericht auf Liquidation des Kunden oder auf Anordnung einer Verwaltung für den Kunden gestellt wird oder Verfahren bezüglich der Insolvenz oder möglichen Insolvenz des Kunden eingeleitet werden; oder
- der Kunde eine Pfändung, Zwangsvollstreckung oder Beschlagnahme, ob rechtlich oder billig, gegen sein Eigentum zulässt oder erleidet oder diese gegen ihn erwirkt wird, oder er eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden nicht einhält oder erfüllt, oder er seine Schulden im Sinne von Abschnitt 123 des Insolvency Act 1986 nicht zahlen kann, oder ein gesicherter Kreditgeber des Kunden Schritte unternimmt, um den Besitz des gesicherten Eigentums zu erlangen oder seine Sicherheit anderweitig durchzusetzen, oder der Kunde den Geschäftsbetrieb einstellt; oder
- der Kunde eine der Waren belastet oder in irgendeiner Weise verpfändet.
- Jederzeit bevor das Eigentum an den Waren auf den Kunden übergeht, kann der Lieferant:
- durch schriftliche Mitteilung das Recht des Kunden gemäß Bedingung 6.4, die Waren weiterzuverkaufen oder im normalen Geschäftsverlauf zu verwenden, beenden; und
- den Kunden auffordern, alle in seinem Besitz befindlichen Waren herauszugeben, die nicht weiterverkauft oder unwiderruflich in ein anderes Produkt eingearbeitet wurden, und, falls der Kunde dies nicht unverzüglich tut, die Geschäftsräume des Kunden oder Dritter, in denen die Waren gelagert werden, betreten, um diese zurückzuholen.
- Der Kunde gewährt dem Unternehmen, seinen Vertretern und Mitarbeitern eine unwiderrufliche Lizenz, jederzeit alle Räumlichkeiten zu betreten, in denen die Waren gelagert werden oder gelagert werden könnten, oder jederzeit Zugang zu solchen Räumlichkeiten für das Unternehmen, seine Vertreter und Mitarbeiter zu sichern, um die Waren zu inspizieren, oder, wenn das Besitzrecht des Kunden erloschen ist, sie zurückzuholen und alle erforderlichen Arbeiten zu ihrer Entfernung vorzunehmen.
- Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Waren geht auf den Kunden über:
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PREIS
- Der Preis der Waren ist der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis oder, falls kein Preis angegeben ist, der Preis gemäß der am Lieferdatum gültigen veröffentlichten Preisliste des Unternehmens.
- Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Preis der Waren jederzeit vor der Lieferung durch Benachrichtigung des Kunden zu erhöhen, um Kostensteigerungen widerzuspiegeln, die auf Faktoren außerhalb der Kontrolle des Unternehmens zurückzuführen sind (einschließlich Wechselkursschwankungen, Währungsregelungen, Zollsatzänderungen, erheblichen Anstieg der Arbeits-, Material- oder sonstigen Herstellungskosten), auf vom Kunden gewünschte Änderungen der Liefertermine, Mengen oder Spezifikationen der Waren oder auf Verzögerungen, die durch Anweisungen des Kunden oder das Versäumnis des Kunden, dem Unternehmen ausreichende Informationen oder Anweisungen zu geben, verursacht wurden.
- Sofern in den Bedingungen eines Angebots oder in einer Preisliste des Unternehmens nichts anderes angegeben und sofern zwischen dem Kunden und dem Unternehmen schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, werden alle Preise vom Unternehmen auf der Basis "ab Werk" angegeben, und wenn das Unternehmen der Lieferung der Waren außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens zustimmt, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten des Unternehmens für Transport, Verpackung und Versicherung zu tragen.
- Der Preis versteht sich zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden Mehrwertsteuer, die der Kunde zusätzlich zum jeweils gültigen Satz an das Unternehmen zu zahlen hat.
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ZAHLUNG
- Vorbehaltlich besonderer schriftlicher Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Unternehmen ist das Unternehmen berechtigt, dem Kunden den Preis der Waren am oder jederzeit nach der Lieferung der Waren in Rechnung zu stellen, es sei denn, die Waren sind vom Kunden abzuholen; in diesem Fall ist das Unternehmen berechtigt, dem Kunden den Preis jederzeit in Rechnung zu stellen, nachdem das Unternehmen den Kunden darüber informiert hat, dass die Waren zur Abholung bereitstehen.
- Der Kunde hat den Preis der Waren (ohne Abzüge, sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung, Minderung oder auf andere Weise) innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende des Monats zu zahlen, in dem die Rechnung für die Waren datiert ist. Der Zeitpunkt der Zahlung des Preises ist wesentlich für den Vertrag.
- Sollte der Kunde eine Zahlung am Fälligkeitstag nicht leisten, so ist das Unternehmen unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel des Unternehmens berechtigt:
- den Vertrag zu kündigen oder weitere Lieferungen an den Kunden auszusetzen;
- jede vom Kunden geleistete Zahlung für solche Waren (oder Waren, die im Rahmen eines anderen Vertrags zwischen dem Kunden und dem Unternehmen geliefert wurden) zu verwenden, wie das Unternehmen es für angemessen hält (ungeachtet einer angeblichen Zweckbestimmung durch den Kunden); und
- dem Kunden Zinsen (sowohl vor als auch nach einem Urteil) auf den unbezahlten Betrag in Höhe von 5 Prozent pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclays Bank plc, tagesaktuell berechnet, bis zur vollständigen Zahlung in Rechnung zu stellen (wobei ein Teil eines Monats für die Zinsberechnung als voller Monat gilt).
- Sollte das Unternehmen dem Kunden im Rahmen eines Vertrags oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und dem Kunden Geld schulden, ist das Unternehmen berechtigt, diese vom Unternehmen geschuldeten Beträge mit allen Beträgen zu verrechnen, die der Kunde dem Unternehmen gemäß diesem Vertrag schuldet.
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GARANTIEN
- Das Unternehmen garantiert, dass die Waren (vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen) bei Lieferung:
- der Technischen Datenübersicht (TDS) entsprechen, sofern eine TDS zur Verfügung gestellt wurde (und ohne Verpflichtung zur Bereitstellung einer TDS);
- von zufriedenstellender Qualität im Sinne des Sale of Goods Act 1979 sind, wobei für die Zwecke dieser Bedingung 9.1(b) die Aufmerksamkeit des Kunden ausdrücklich auf die Bedingungen 9.3(c), 9.3(e) und 10.4(a) gelenkt wird; und
- allen anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Anforderungen für die Waren im Allgemeinen (aber nicht für eine bestimmte Verwendung, die der Kunde den Waren geben kann, oder für einen bestimmten Sektor, in den der Kunde die Waren verkaufen kann, einschließlich der in Bedingung 10.4(a) genannten Sektoren) entsprechen.
- Das Unternehmen haftet nicht für eine Verletzung einer der Garantien in Bedingung 9.1, es sei denn:
- der Kunde dem Unternehmen (und auch dem Spediteur, wenn der Mangel auf Schäden an den Waren während des Transports zurückzuführen ist) innerhalb von 3 Tagen nach dem Zeitpunkt, an dem der Kunde den Mangel entdeckt oder hätte entdecken müssen, schriftlich (nicht durch eine Notiz auf dem Lieferschein) Mitteilung über den Mangel macht; und
- dem Unternehmen nach Erhalt der Mitteilung eine angemessene Gelegenheit gegeben wird, die vom Kunden als mangelhaft bezeichneten Waren zu untersuchen, und der Kunde (auf Verlangen des Unternehmens) diese Waren auf Kosten des Unternehmens an den Geschäftssitz des Unternehmens zurücksendet, damit die Untersuchung dort stattfinden kann.
- Das Unternehmen haftet nicht für eine Verletzung einer der Garantien in Bedingung 9.1, wenn:
- der Kunde die Waren, die er als mangelhaft bezeichnet hat, nach Mitteilung eines solchen Mangels weiterverwendet; oder
- der Kunde die Waren ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens ändert oder repariert; oder
- der Kunde:
(i) die Waren einem Verfahren unterzieht; oder
(ii) die Waren in ein anderes Produkt einbaut; oder
(iii)ein Produkt auf die Waren anwendet; oder - der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde mündliche oder schriftliche Anweisungen zur Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Nutzung oder Wartung der Waren oder (falls keine vorhanden sind) die übliche Handelspraxis nicht befolgt hat; oder
- der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass das Unternehmen eine vom Kunden gelieferte Zeichnung, ein Design oder eine Spezifikation befolgt hat; oder
- der Kunde die Waren in einem der in Bedingung 10.4(a) genannten Sektoren verwendet oder zur Verwendung liefert; oder
- die Maße der Waren um weniger als 5 % von der Spezifikation abweichen; oder
- der Mangel auf normale Abnutzung, vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit, anormale Arbeits- oder Lagerbedingungen oder Missbrauch der Waren zurückzuführen ist; oder
- der volle Preis der Waren nicht bis zum in Bedingung 8.2 festgelegten Zahlungszeitpunkt bezahlt wurde; oder
- die Waren aufgrund von Änderungen, die vorgenommen wurden, um die Einhaltung geltender gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften sicherzustellen, von der Spezifikation abweichen; oder
- der Mangel einer Art ist, die vom Unternehmen schriftlich ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
- Vorbehaltlich der Bedingungen 9.2 und 9.3 wird das Unternehmen, wenn die Waren nicht mit einer der Garantien in Bedingung 9.1 übereinstimmen, nach eigenem Ermessen solche Waren (oder den defekten Teil) reparieren oder ersetzen oder den Preis solcher Waren zum anteiligen Vertragspreis erstatten, vorausgesetzt, dass der Kunde, wenn das Unternehmen dies verlangt, die Waren oder den defekten Teil solcher Waren auf Kosten des Unternehmens an das Unternehmen zurücksendet. Falls sich das Unternehmen für den Ersatz der defekten Waren entscheidet, liefert es dem Kunden anschließend Ersatzwaren an die Geschäftsräume des Kunden (auf Kosten des Unternehmens), und das Eigentum an den defekten Waren geht, falls es auf den Kunden übergegangen ist, wieder auf das Unternehmen über.
- Erfüllt das Unternehmen die Bedingung 9.4, so hat es keine weitere Haftung für eine Verletzung der Garantien in Bedingung 9.1 in Bezug auf diese Waren.
- Das Unternehmen garantiert nicht, dass die Waren für einen bestimmten Zweck oder die beabsichtigte Verwendung durch den Kunden geeignet sind, und es obliegt dem Kunden, sich zu vergewissern, dass die Waren dafür geeignet sind.
- Es kann kein Anspruch gemäß dieser Bedingung 9 geltend gemacht werden, es sei denn, der Anspruch wird innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Waren durch den Kunden oder 90 Tagen ab dem Versanddatum der Waren durch das Unternehmen, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, schriftlich geltend gemacht.
- Die durch die Abschnitte 13 bis 15 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bestimmungen sind, soweit gesetzlich zulässig, vom Vertrag ausgeschlossen.
- Das Unternehmen garantiert, dass die Waren (vorbehaltlich der anderen Bestimmungen dieser Bedingungen) bei Lieferung:
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HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
- Die folgenden Bestimmungen legen die gesamte finanzielle Haftung des Unternehmens (einschließlich der Haftung für Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Kunden fest, betreffend:
- jede Verletzung dieser Bedingungen;
- jede Nutzung oder Weiterverkauf der Waren oder eines Produkts, das die Waren enthält, durch den Kunden; und
- jede Zusicherung, Erklärung oder deliktische Handlung oder Unterlassung, einschließlich Fahrlässigkeit, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergibt.
- Alle gesetzlich oder nach allgemeinem Recht implizierten Garantien, Bedingungen und sonstigen Bestimmungen (vorbehaltlich Bedingung 10.3) sind vom Vertrag ausgeschlossen.
- Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung des Unternehmens aus oder beschränkt sie:
- für Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit des Unternehmens verursacht wurden; oder
- nach Abschnitt 2 des Verbraucherschutzgesetzes von 1987; oder
- Verletzung der durch Abschnitt 12 des Sale of Goods Act 1979 implizierten Bestimmungen;
- für Angelegenheiten, für die es dem Unternehmen illegal wäre, seine Haftung auszuschließen oder zu versuchen, sie auszuschließen; oder
- für Betrug oder betrügerische Falschdarstellung.
- Das Unternehmen haftet dem Kunden nicht für:
- die Verwendung der Waren in den folgenden Sektoren, in die der Kunde auf eigenes Risiko liefert, und der Kunde ist verantwortlich für die Durchführung eigener Tests, um die Eignung für jede spezifische oder anderweitige Verwendung in diesen Sektoren sicherzustellen: Flugzeuge, Drohnen und andere Luftfahrzeuge, Flughafen, Flugplatz, Hubschrauberlandeplatz oder bodengestütztes Flugzeugkontrollsystem, Wasserfahrzeuge oder Hovercrafts, Offshore-Anlagen oder Nuklearanlagen;
- Gewinnverlust;
- Verlust von Umsätzen, Geschäften oder Verträgen;
- Verlust erwarteter Einsparungen;
- Minderung des Geschäftswerts in jedem Fall, ob direkt;
- indirekter oder Folgeschaden;
- Daten- oder Dateiverlust), die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben.
- Vorbehaltlich der Bedingungen 10.2, 10.3 und 10.4 ist die gesamte Haftung des Unternehmens aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), Falschdarstellung, Rückerstattung oder anderweitig, die sich im Zusammenhang mit der Erfüllung oder der beabsichtigten Erfüllung des Vertrags ergibt, auf den Preis der Waren gemäß dem Vertrag beschränkt.
- Das Unternehmen kann Waren liefern, die spezielle Handhabungstechniken erfordern. Das Unternehmen wird dem Kunden solche Informationen auf Anfrage zur Verfügung stellen. Es liegt jedoch in der alleinigen Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass er alle möglichen Risiken identifiziert und seine Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer sowie alle anderen, die die Waren handhaben, auf die Risiken und die geeigneten Vorsichtsmaßnahmen, die für die Handhabung der Waren erforderlich sind, aufmerksam macht und alle notwendigen Geräte oder Kleidung bereitstellt. Der Kunde stellt das Unternehmen von jeglicher Haftung frei, die es gegenüber Personen (sei es Mitarbeiter, Vertreter oder Subunternehmer des Kunden oder Dritte), die die Waren handhaben, oder gegenüber dem Benutzer von Produkten, die die Waren enthalten, sei es gemäß den Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes von 1987 oder anderweitig, entstehen könnte.
- Die folgenden Bestimmungen legen die gesamte finanzielle Haftung des Unternehmens (einschließlich der Haftung für Handlungen oder Unterlassungen seiner Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Kunden fest, betreffend:
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EXPORTBEDINGUNGEN
- In diesen Bedingungen bedeutet "Incoterms® 2020" die internationalen Handelsbedingungen der Internationalen Handelskammer in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, hat jeder Begriff oder Ausdruck, der in den Bestimmungen der Incoterms® 2020 definiert oder eine bestimmte Bedeutung erhalten hat, dieselbe Bedeutung in diesen Bedingungen; bei einem Konflikt zwischen den Bestimmungen der Incoterms® 2020 und diesen Bedingungen haben jedoch letztere Vorrang.
- Werden die Waren für den Export aus dem Vereinigten Königreich geliefert, gelten die Bestimmungen dieser Bedingung 11 (vorbehaltlich besonderer schriftlicher Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Unternehmen).
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften, die die Einfuhr der Waren in das Zielland regeln, sowie für die Zahlung aller darauf anfallenden Zölle.
- Sofern nicht schriftlich zwischen dem Kunden und dem Unternehmen im Voraus anders vereinbart, werden die Waren ab Werk (EXW) am Geschäftssitz des Unternehmens geliefert.
- Die Zahlung aller fälligen Beträge an das Unternehmen erfolgt durch ein unwiderrufliches Akkreditiv, das der Kunde auf Kosten des Kunden zugunsten des Unternehmens eröffnet und von einer vom Unternehmen akzeptablen anerkannten europäischen Bank bestätigt wird, oder, falls das Unternehmen schriftlich vor oder bei Annahme der Bestellung des Kunden auf diese Anforderung verzichtet hat, durch Annahme und Lieferung eines Wechsel an das Unternehmen, der auf den Kunden ausgestellt ist und bei Sicht auf Verlangen des Unternehmens bei der in dem Wechsel angegebenen Zweigstelle einer benannten britischen Bank in England zahlbar ist.
- Der Kunde verpflichtet sich, die Waren nicht in einem Land, das das Unternehmen dem Kunden zum oder vor dem Zeitpunkt der Bestellung des Kunden mitgeteilt hat, zum Weiterverkauf anzubieten oder die Waren an eine Person zu verkaufen, wenn der Kunde weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass diese Person beabsichtigt, die Waren in einem solchen Land weiterzuverkaufen.
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SCHADENERSATZ
- Der Kunde stellt das Unternehmen schadlos und hält das Unternehmen vollständig schadlos und ist verpflichtet, dem Unternehmen auf Verlangen alle angemessenen Kosten, Gebühren, Verluste oder Ausgaben (einschließlich Rechts- und anderer professioneller Gebühren und Ausgaben) zu zahlen, die dem Unternehmen entstehen oder entstehen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte oder Folgeschäden, Gewinnentgang und Rufschädigung, Verlust oder Beschädigung von Eigentum und solche Verluste, die aus Verletzungen oder dem Tod einer Person entstehen, und den Verlust der Möglichkeit, Ressourcen an anderer Stelle einzusetzen), die direkt oder indirekt aus Betrug, Fahrlässigkeit, Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung oder Verletzung einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag durch den Kunden oder aus einer Nutzung oder einem Weiterverkauf von Waren durch den Kunden resultieren, vorbehaltlich der schriftlichen Bestätigung dieser Kosten, Gebühren und Verluste durch das Unternehmen gegenüber dem Kunden.
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KÜNDIGUNG
- Unbeschadet anderer verfügbarer Rechte oder Rechtsbehelfe kann der Vertrag sofort durch schriftliche Mitteilung des Unternehmens an den Kunden gekündigt werden, wenn:
- der Kunde einen fälligen Betrag aus dem Vertrag nicht fristgerecht zahlt und nach schriftlicher Aufforderung zur Zahlung nicht innerhalb von mindestens 7 Tagen in Verzug bleibt; oder
- der Kunde eine wiederkehrende oder wesentliche Verletzung einer Vertragsbedingung begeht und (wenn eine solche Verletzung behebbar ist) diese Verletzung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Unternehmens über die Verletzung behebt; oder
- eines der in Bedingung 6.5 genannten Ereignisse eintritt oder nach begründeter Ansicht des Unternehmens wahrscheinlich eintreten wird; oder
- der Kunde die Ausübung seiner gesamten oder eines wesentlichen Teils seiner Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht; oder
- sich die finanzielle Lage des Kunden so weit verschlechtert, dass die begründete Annahme gerechtfertigt ist, dass seine Fähigkeit zur Erfüllung der Vertragsbedingungen gefährdet ist.
- Ohne Einschränkung seiner sonstigen Rechte oder Rechtsbehelfe kann das Unternehmen die Lieferung der Waren im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Kunden und dem Unternehmen aussetzen, wenn der Kunde einem der in Bedingung 13.1 aufgeführten Ereignisse unterliegt oder das Unternehmen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Kunde einem dieser Ereignisse unterliegen wird, oder wenn der Kunde einen fälligen Betrag aus diesem Vertrag nicht zum Fälligkeitstermin zahlt.
- Bei Beendigung des Vertrags aus irgendeinem Grund:
- hat der Kunde dem Unternehmen unverzüglich alle ausstehenden unbezahlten Rechnungen und Zinsen des Unternehmens zu zahlen, und in Bezug auf gelieferte Waren, für die noch keine Rechnung erstellt wurde, kann das Unternehmen eine Rechnung erstellen, die sofort nach Erhalt fällig wird; und
- die zum Zeitpunkt der Beendigung entstandenen Rechte und Pflichten des Unternehmens sowie die Fortgeltung von Bestimmungen, die ausdrücklich oder stillschweigend die Beendigung überdauern sollen, bleiben unberührt.
- Bei Beendigung des Vertrags (wie auch immer sie zustande kommt) bleiben die Bedingungen 4.3, 5, 6, 8.3, 9-13 in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
- Unbeschadet anderer verfügbarer Rechte oder Rechtsbehelfe kann der Vertrag sofort durch schriftliche Mitteilung des Unternehmens an den Kunden gekündigt werden, wenn:
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GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
- Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Waren, zusammen mit allen Zeichnungen, Dokumenten und anderen Informationen, die dem Kunden vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, und alle darin enthaltenen geistigen Eigentumsrechte sind Eigentum des Unternehmens und/oder dritter Lizenzgeber des Unternehmens. Alle auf den Waren angezeigten Marken sind eingetragene und/oder nicht eingetragene Marken des Unternehmens und/oder dritter Lizenzgeber des Unternehmens. Unter keinen Umständen darf der Kunde diese Marken oder andere Eigentumskennzeichnungen auf den Waren oder andere geistige Eigentumsrechte des Unternehmens und/oder eines dritten Lizenzgebers des Unternehmens ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens verwenden, kopieren, ändern, modifizieren oder anpassen. Der Kunde darf die Waren nicht kopieren, ändern, modifizieren oder anpassen oder Reverse Engineering betreiben, dekompilieren, disassemblieren, modifizieren oder abgeleitete Werke von den Waren erstellen, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig. Nichts in oder auf den Waren ist so auszulegen, dass es stillschweigend oder anderweitig eine Lizenz oder ein Recht zur Nutzung oder Offenlegung eines geistigen Eigentumsrechts des Unternehmens und/oder eines dritten Lizenzgebers des Unternehmens ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Unternehmens gewährt. Der Kunde stellt das Unternehmen vollumfänglich von allen Verlusten, Schäden, Kosten oder Ausgaben frei, die dem Unternehmen aufgrund der Verletzung oder unbefugten Offenlegung eines geistigen Eigentumsrechts des Unternehmens und/oder eines dritten Lizenzgebers des Unternehmens durch den Kunden entstehen.
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ABTRETUNG UND UNTERVERGABE
- Das Unternehmen, aber nicht der Kunde, kann den Vertrag oder Teile davon an jede Person, Firma oder Gesellschaft abtreten und alle oder einen Teil seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag untervergeben.
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HÖHERE GEWALT
- Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Liefertermin zu verschieben oder den Vertrag zu kündigen oder das vom Kunden bestellte Warenvolumen zu reduzieren (ohne Haftung gegenüber dem Kunden), wenn es aufgrund von Umständen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Unternehmens liegen, daran gehindert oder verzögert wird, seine Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise auszuüben, einschließlich höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Krieg oder nationalem Notstand, Terrorakten, Protesten, Aufruhr, zivilen Unruhen, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Epidemie, Aussperrungen, Streiks oder sonstigen Arbeitskämpfen (unabhängig davon, ob sie die Belegschaft einer Partei betreffen oder nicht), oder Beschränkungen oder Verzögerungen, die Spediteure betreffen, oder Unfähigkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung ausreichender oder geeigneter Materialien.
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ALLGEMEINES
- Jedes Recht oder jeder Rechtsbehelf des Unternehmens aus dem Vertrag lässt andere Rechte oder Rechtsbehelfe des Unternehmens, ob aus dem Vertrag oder nicht, unberührt.
- Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf seinen Gegenstand.
- Sollte eine Bestimmung des Vertrages von einem zuständigen Gericht, Tribunal oder einer Verwaltungsbehörde ganz oder teilweise für undurchsetzbar oder unangemessen befunden werden, so ist sie insoweit, als sie undurchsetzbar oder unangemessen ist, als abtrennbar anzusehen, und die übrigen Bestimmungen des Vertrages sowie der Rest dieser Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
- Ein Verzicht des Unternehmens auf eine Vertragsverletzung oder einen Verzug des Kunden in Bezug auf eine Bestimmung des Vertrages gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder einen späteren Verzug und berührt in keiner Weise die anderen Vertragsbedingungen.
- Der Kunde erkennt an, dass er sich bei Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf Erklärungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen (ob unschuldig oder fahrlässig gemacht) verlässt, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, und keine Rechtsmittel dafür hat. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er keinen Anspruch auf unschuldige oder fahrlässige Falschdarstellung oder fahrlässige Fehlinformationen aufgrund einer Aussage in dieser Vereinbarung hat. Nichts in dieser Bedingung 17.5 schränkt die Haftung für Betrug ein oder schließt sie aus.
- Diese Vereinbarung begründet keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 zur Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung.
- Die Entstehung, der Bestand, die Auslegung, die Erfüllung, die Gültigkeit und alle Aspekte des Vertrages unterliegen englischem Recht, und die Parteien unterwerfen sich der nicht-ausschließlichen Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte. Im Falle einer Streitigkeit oder Meinungsverschiedenheit zwischen den Parteien, die nicht durch Verhandlungen gelöst werden kann, versuchen die Parteien, diese gemäß den Richtlinien für Schlichtung und Mediation oder den Richtlinien für das überwachte Vergleichsverfahren ("Mini-Trial") des Chartered Institute of Arbitrators zu lösen. Wird eine solche Streitigkeit oder Meinungsverschiedenheit nicht innerhalb von 28 Tagen nach Beginn des Verfahrens durch eines dieser Verfahren gelöst, oder weigert sich eine Partei, daran teilzunehmen, so wird sie an einen Einzelschiedsrichter verwiesen, der von den Parteien gemäß Abschnitt 16(3) des Arbitration Act 1996 ("das Gesetz") vereinbart oder, falls keine Einigung erzielt wird, vom Präsidenten oder Vizepräsidenten des Chartered Institute of Arbitrators ernannt wird. In dieser Klausel 17.7 umfasst "Streitigkeit oder Meinungsverschiedenheit" keinen Anspruch des Unternehmens auf den Preis der Ware vom Kunden. Das Schiedsverfahren gilt als eingeleitet im Sinne von Abschnitt 14(1) des Gesetzes, wenn eine Partei der anderen eine Mitteilung zur Zustimmung zur Ernennung eines Schiedsrichters sendet. Der Sitz des Schiedsverfahrens ist London. Der Schiedsrichter entscheidet über die Streitigkeit oder Meinungsverschiedenheit gemäß den Gesetzen von England und Wales.

